Vertrag rückgängig
Ist die Verletzung weniger schwerwiegend (eine immaterielle Verletzung, manchmal als Verzug bezeichnet) kann der Unschuldige einen Schadensersatzanspruch geltend machen, kann ihn aber nicht davon ausgehen, dass er von weiteren vertraglichen Verpflichtungen entbunden wird. Dies hindert die Unschuldige daran, ihre eigene Leistung wegen eines geringfügigen Vertragsbruchs zu entschuldigen. Der Rücktritt…